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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99107009000000

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Personen, die

  • das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann und die ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem örtlichen Sozialamt der Gemeinde, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

Gemeinde Apen Telefon: 04489 73 56
Gemeinde Bad Zwischenahn Telefon: 04403 604 506
Gemeinde Edewecht Telefon: 04405 916 1250
Gemeinde Rastede Telefon: 04402 920 150
Gemeinde Wiefelstede Telefon: 04402 965 251
Stadt Westerstede Telefon: 04488 55 501

Über Widersprüche entscheidet der Landkreis.