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Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99116004027001

Wenn entschieden wurde, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen oder auszubauen oder ein Haus beziehungsweise eine Wohnung zu erwerben und zu modernisieren, können verschiedene, anfänglich zinsfreie Darlehen als staatliche Fördermöglichkeiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen

  • Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht übersteigen.
  • Das Minimum an Eigenleistung beträgt 15 Prozent der Gesamtkosten.
  • Bei energetischer Modernisierung Wohneigentum, das bis zum 1. Januar.1995 fertiggestellt worden ist

Wer kann eine Förderung erhalten?

  • Familien mit zwei oder mehr Kindern
  • Menschen mit Behinderungen
  • Familien mit drei und mehr Kindern oder für die altersgerechte Wohnraumerweiterung in Haushalten mit drei und mehr Personen (Ausbau, Umbau oder Erweiterung)
  • bei der energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung jeder Haushalt

Was kann gefördert werden:

  • Neubau in Niedrigenergiebauweise
  • Erwerb in Zusammenhang mit Modernisierung
  • energetische und/oder altersgerechte Modernisierung
  • Behinderten- oder altengerechter Ausbau beziehungsweiseErweiterung

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden verschieden Unterlagen benötigt. Antragsteller wenden sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht mit den Bauarbeiten begonnen worden sein. Entsprechend darf im Erwerbsfall noch kein Kaufvertrag abgeschlossen sein.

Rechtsgrundlage

§ 2 Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG)

Wohnungsbau Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für Privatpersonen zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums zinsgünstige Darlehen an. Diese werden unabhängig vom Alter und Familienstand gewährt und können als weitere Fördermöglichkeit zur Hausbank- bzw. Bausparfinanzierung zusammen mit den Wohnraumfördermitteln in Anspruch genommen werden.

Fördermöglichkeiten für Neubau und Bestandsimmobilie auf den Seiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Kein Ergebnis gefunden.

Gebühren

Bearbeitungsentgelt je Vorantrag bei der NBank

Gebühr: 40,00 Euro, im Falle einer Bewilligung insgesamt ein Prozent des Darlehens