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Mittelabruf und Verwendungsnachweis
Die Auszahlung kann nur erfolgen, wenn folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Vordruck »Verwendungsnachweis«mit den entsprechenden Anlage- und Kapitalkonten (DATEV-Kontenrahmen) der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Bei Investitionen sind die tatsächlich geleisteten Ausgaben vom Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten zu testieren. Bei investitionsvorbereitenden Maßnahmen entfällt der Nachweis.
- Vordruck »Mittelanforderung«
- Vordruck »Einzelfallaufstellung der Ausgaben«
- Originalbelege über die Kosten
- Vordruck »Bescheinigung der Arbeitsplätze« mit aktuellen Personallisten
- Vordruck »Erklärung zum Rechtsmittelverzicht«
- gegebenenfalls Vordruck «Nachweis von Einnahmen«
Es werden eventuell weitere Nachweise benötigt, die im Einzelfall angefordert werden. Der Zuschuss wird nach Abschluss des Vorhabens und positiver Prüfung des vorgelegten Verwendungsnachweises ausgezahlt, wenn Haushaltsmittel tatsächlich zur Verfügung stehen.