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Bootszulassung auf dem Zwischenahner Meer

Gemäß § 15 der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf dem Zwischenahner Meer vom 7. Dezember 1999 in der zurzeit geltenden Fassung muss jedes Wasserfahrzeug auf dem Zwischenahner Meer – dies gilt auch Kleinwasserfahrzeuge und Surfbretter – durch den Landkreis Ammerland zugelassen werden. Es ist grundsätzlich ein Nachweis des Liegeplatzes jedes einzelnen Wasserfahrzeugs nachzuweisen, außer bei Kleinwasserfahrzeugen und Surfbrettern. Diese sind von der Liegeplatzpflicht ausgenommen. Ihnen wird eine Stelle zum Wassern und Anlegen zugewiesen.

Die Zulassung wird im Auftrage des Landkreises von der Kurverwaltung in Bad Zwischenahn erteilt, die für jedes zugelassene Wasserfahrzeug gleichzeitig zwei Zulassungsplaketten ausgibt.

Verbrennungsmotoren sind grundsätzlich verboten und werden nur in besonders begründeten Einzelfällen zugelassen.

Welche Unterlagen benötige ich?

Anträge für Wasserfahrzeuge, die an einem privaten Einzelsteg oder Gemeinschaftssteg liegen beziehungsweise zu Wasser gelassen werden, oder mit einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, sind vorher dem Landkreis Ammerland vorzulegen

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Zulassung ist jährlich neu zu beantragen und gilt ab dem 1. April oder späterem Zulassungsdatum bis zum 15. Oktober.