Immissionsschutz
Der Immissionsschutz umfasst alle Regelungen und Maßnahmen, um Belästigungen oder Gefahren duch Lärm, Gerüche und andere Emissionen zu verhindern oder zu kontrollieren. Ein wesentliches Instrument des Immissionsschutzes ist die gesetzliche Verpflichtung für Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen, diese so zu errichten und zu betreiben, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen, Gefahren oder erhebliche Nachteile und Belästigungen entstehen können. Der Immissionsschutz überwacht die gesetzliche Betreiberpflicht und bearbeitet entsprechende Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen beantragen
- Immissionsschutz: Überprüfung - wegen Beeinträchtigung
- Veranstaltungen - Ausnahmegenehmigung von der Einhaltung der Nachtruhe
- IED-Inspektion von Tierhaltungsanlagen: Durchführung - von Vor-Ort-Besichtigungen
- Anzeige und Nachweise Feuerungsanlagen Eintragung
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung für störfallrelevante Änderung
- Immissionsschutz: Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Immissionsschutz: Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen
- Immissionsschutz: Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Immissionsschutz: Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen