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Artenschutz

Der Artenschutz in Deutschland basiert auf einem mehrstufigen System. Zunächst wird zwischen allgemeinem und besonderem Artenschutz unterschieden. Innerhalb des besonderen Artenschutzes gibt es besonders geschützte und streng geschützte Arten, denen ein besonders intensiver Schutz zuteil wird.

Alles Wissenswerte und weitere Hinweise finden Sie in den Informationsbroschüren des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Für Fragen und weitere Informationen steht selbstverständlich auch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Ammerland zur Verfügung.

Invasive Arten

Invasive Arten wie Bisam und Nutria stellen eine Gefahr dar, weil sie heimische Arten verdrängen, Ökosysteme destabilisieren und wirtschaftliche Schäden verursachen können.

Deshalb gilt: Die Tiere nicht füttern und keine Fangvorrichtungen zerstören!

Flyer Nutria und Bisam

Pflanzen

Das Bundesnaturschutzgesetz benennt einen kleinen Teil der Pflanzenarten auf unserer Erde als besonders beziehungsweise streng geschützt. Alle anderen Pflanzenarten sind nicht besonders geschützt. Der jeweilige Schutzstatus kann – wie auch bei beim Tierschutz – auf der Homepage vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) abgerufen werden.

Grundsätzlich gilt, dass besonders geschützte Pflanzen sowie deren Samen nicht der freien Natur entnommen werden dürfen. Sie unterliegen einem Besitz- und Vermarktungsverbot. Für künstlich vermehrte Exemplare der besonders geschützten Arten gilt das Besitz- und Vermarktungsverbot dagegen nicht. Es muss jedoch nachgewiesen werden können, dass es sich um künstlich vermehrte Pflanzen handelt.

Detaillierte Auskünfte über die Ein- und Ausfuhr sowie den Handel mit besonders geschützten Pflanzen können beim Landkreis Ammerland, Amt für Umwelt und Wasserwirtschaft, eingeholt werden.

Tiere

Viele Tiere wild lebender Arten, die heute in menschlicher Obhut gehalten werden, stammen immer noch aus Wildfängen. Ihre Entnahme aus der Natur für den weltweiten Handel stellt neben der Lebensraumzerstörung eine erhebliche Gefährdung für das Überleben der Arten dar. Um diese Arten vor der drohenden Ausrottung zu bewahren, wurden sie unter Schutz gestellt. Ferner unterliegt der Handel mit ihnen als auch ihr bloßer Besitz bestimmten Einschränkungen und Pflichten.

Tiere besonders geschützter Arten dürfen im Allgemeinen der heimischen Natur weder lebend noch tot entnommen werden. Sie dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen erworben, gehalten und abgegeben werden.

Streng geschützte Tiere nach Angang A der EG-Verordnung Nummer 338/97 dürfen nur mit einer Vermarktungsgenehmigung gekauft beziehungsweise verkauft werden.

Welche Tiere besonders oder streng geschützt sind, kann auf der Homepage vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) nachgeschaut oder beim Landkreis Ammerland, Amt für Umwelt und Wasserwirtschaft, erfragt werden.

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat auf seiner Internetseite weitere Informationen zum Thema Artenschutz bereitgestellt.

Meldepflicht über die Haltung von Wirbeltieren

Wer Wirbeltiere hält, die besonders oder streng geschützt sind, muss diese Tiere anmelden. Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind die in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführten Arten.

Die Meldung muss insbesondere Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft und Kennzeichen der Tiere. Zu- und Abgänge sowie die Verlegung des regelmäßigen Standortes der Tiere sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Im Zusammenhang mit der Meldepflicht ist gleichzeitig die legale Herkunft der Tiere und der Weg, den sie vom Importeur beziehungsweise Züchter bis zum gegenwärtigen Besitzer genommen haben, nachzuweisen. Dieses kann durch eine Cites-Bescheinigung, durch Kopie der Einfuhrgenehmigung oder durch eine Zuchtbescheinigung erfolgen.

Die Meldung ist über den Landkreis Ammerland oder direkt an den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in 30453 Hannover, Göttinger Chaussee 76, Tel: 0511 30340r zu richten.

Der NLWKN hat auf seiner Internetseite weitere Informationen sowie amtliche Vordrucke zur Meldepflicht für besonders geschützte Wirbeltiere bereitgestellt.

Wespen und Hornissen

Die Hautflügler erfahren zurzeit einen drastischen Bestandsrückgang. Vernichtung von Lebensräumen (zum Beispiel alte Obstalleen), Intensivierung der Landwirtschaft (Einsatz von Pestiziden), Klimaveränderungen sowie die Unkenntnis vieler Menschen im Umgang mit diesen Tieren wirken sich negativ auf die kurzlebigen Insekten aus.

Insekten übernehmen nicht nur eine wichtige Indikatorfunktion für das gesamte Ökosystem, sondern haben auch eine für uns Menschen lebenswichtige Nützlichkeit und wirtschaftliche Bedeutung (insbesondere für den Obstanbau) als Bestäuber zahlreicher Wild- und Kulturpflanzen.

Es wird inzwischen von einer "Bestäubungskrise" gesprochen, da es einen starken Rückgang an blütenbestäubenden Hummeln, Wildbienen und anderen Insekten gibt. Die Bestände der Blütenbestäuber gehen weltweit zurück. In Deutschland ist vor allem ein alarmierender Rückgang der Hummeln zu verzeichnen. Fast 50 Prozent der fliegenden Hummelarten im Tiefland und Mittelgebirgsraum und 52 Prozent der Wildbienenarten sind in Deutschland in die Rote Liste aufgenommen worden. Gründe für den Rückgang des Bestandes der Honigbienen sind einerseits der Nachwuchsmangel bei Imkern und andererseits der Befall von Bienenvölkern mit der Varroamilbe .

Einfache Verhaltensregeln im Umgang mit Hautflüglern

Befindet sich ein Nest in unmittelbarer Hausnähe oder an anderen häufig begangenen Stellen von Hof und Garten, lässt sich durch Beachtung einfacher Verhaltensregeln sowie zusätzlicher Hilfsmittel die kurze Zeit bis zum Ende der Saison für das Wespen- oder Hornissenvolk in der Regel problemlos überstehen:

  • im Abstand von zwei bis drei Metern vom Nest heftige Bewegungen und Bodenerschütterungen (zum Beispiel Rasenmähen) vermeiden und in dieser Zone die Flugbahn nicht verstellen
  • Kleinkinder durch niedrige Absperrungen vom Nestbereich fernhalten
  • nicht mit Gegenständen in möglichen Einfluglöchern stochern und keine Wasserschläuche auf Nester richten
  • Tiere im Nestbereich nicht anatmen
  • keinesfalls Insektenvernichtungsmittel einsetzen
  • in der Nähe von Häusern und Sitzplätzen Tiere duch Bretter und Tücher so zu ihrem Einflugloch lenken, dass unliebsame Begegnungen vermieden werden

Bei Gefahr durch Nester in bedrohlicher Lage sollten Fachleute um Hilfe gebeten werden. Hierzu hat der Landkreis Ammerland ein sogenanntes "Hautflügler-Beratungsnetz" aufgebaut.

Umsiedlung eines Nestes

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz ist es verboten, Wespen, Hornissen, Bienen und Hummeln und alle anderen wildl ebenden Wildtiere unnötig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten.

Zudem sind die Hornissen und einige andere Wespenarten (alle heimischen Arten der Kreise- und Knopfhornwespen) sowie alle wildlebenden Bienen und Hummeln nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt.

Eine Umsiedlung beziehungsweise im Ausnahmefall eine Abtötung darf nur nach vorheriger Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde erfolgen.

Bei Gefahr durch Nester in bedrohlicher Lage sollten Fachleute um Hilfe gebeten werden. Hierzu hat der Landkreis Ammerland ein sogenanntes "Hautflügler-Beratungsnetz" aufgebaut. Wenden Sie sich dann bitte direkt an das Amt für Umwelt und Wasserwirtschaft des Landkreises Ammerland.

Berater und Umsiedler in Ihrer Nähe

Apen

Helmut Vietrich
Telefon 04489 410227

René Borgwardt 
Telefon 0170 2404396

Sascha Siemer (auch zuständig für andere Gemeinden)
Telefon 0172 4284307

Philipp Bollen (nur Beratung)
Telefon 0152 22629682

Bad Zwischenahn

Gerrit Wemken
Telefon 04403 1800

Manfred Thiel (nur Beratung)
Telefon 04403 7956

Edewecht

Felix Rost
Telefon 0170 5225879

Heiner Raschke (auch für Bad Zwischenahn)
Telefon 04405 986903 oder 0174 6033209

Christine Ehrhardt (nur Beratung)
Telefon 04486 9209404

Martina Beeken (nur Beratung)
Telefon 0173 6444813

Westerstede

Klaus Broers 
Telefon 04956 2905

Wilhelm Lamken
Telefon 0160 8884151

Rainer Hupens
Telefon 04488 9684 oder 0173 1301600

Jürgen Nixdorf (nur Beratung)
Telefon 0171 9826267

Wölfe in der Region

Seit 2008 leben wieder Wölfe in Niedersachsen. Die Anzahl der Tiere beläuft sich nach aktuellen (offiziellen) Schätzungen derzeit auf etwa 70 bis 80 Wölfe in Niedersachsen. Experten gehen von neun ortstreuen Rudeln, einem Wolfspaar und drei Einzeltieren aus. Auch im Landkreis Ammerland kommt es zu Wolfssichtungen. Dabei handelt es sich um durchstreifende Wölfe, die sich auf der Suche nach einem neuen Territorium oder einem potenziellen Paarungspartner befinden. Der Wolf ist eine heimische, europaweit streng geschützte Tierart, die nicht angesiedelt wurde, sondern aus östlichen Ländern zugewandert ist.

Allgemeine Informationen und Beratung rund um den Wolf sowie zum fachgerechten Schutz der Haus- und der Nutztiere entnehmen Sie unserem Flyer oder erhalten Sie beim Wolfsberater beziehungsweise der Landesjägerschaft Niedersachsen auf Wolfsmonitoring.com.

Weitere Ansprechpartner

Wolfsberater der Landesjägerschaft Niedersachsen
Raoul Reding, MSc.
rreding@ljn.de
Telefon 0511 53043 -18
Mobil 0151 72310392

Niedersächsisches Landesamt für Wasser-, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Telefon 0511 3034-0

Sie haben einen Wolf gesehen?

Für jedermann besteht die Möglichkeit, aktuelle Wolfssichtungen an die Landesjägerschaft zu melden. Hierfür wurde speziell eine Online-Datenbank eingerichtet. Hinweise auf Wolfssichtungen können direkt am PC oder alternativ über eine Smartphone-App eingeben werden. 

Zum Online-Meldebogen sowie zur Smartphone-App gelangen Sie unter folgendem Link: https://www.wolfsmonitoring.com/meldung/meldebogen-online.