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Kompostierbare organische Abfälle – Biotonne

Pflicht zur getrennten Sammlung organischer Abfälle

Auch für gewerbliche und öffentliche Einrichtungen besteht nach der Satzung des Landkreises Ammerland über die Regelung des Anschluss- und Benutzungszwanges bei der Abfallentsorgung sowie nach der Gewerbeabfallverordnung die Pflicht, anfallende kompostierfähige organische Abfälle einer hochwertigen Verwertung zuzuführen.

Gewerbliche Biotonne

Gewerbliche, öffentliche und freiberufliche Einrichtungen können zur getrennten Erfassung von haushaltsüblichen Mengen eine Biotonne über den Landkreis Ammerland anmelden.

Eine Befreiung von der Biotonne ist nur möglich, wenn alle in dem Betrieb anfallenden organischen Abfälle auf dem Grundstück ordnungsgemäß und schadlos kompostiert werden oder die anfallenden Mengen so groß sind, dass sie über spezielle Fachfirmen einer Verwertung zugeführt werden.

Die An-, Ab- oder Ummeldung von gewerblichen Biotonnen muss beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland beantragt werden. Wählbar sind Behälter mit 60, 80, 120 oder 240 Litern Fassungsvolumen.

Die Biotonne wird alle 14 Tage geleert. Die Behälter werden den Abfallbesitzern vom Abfallwirtschaftsbetrieb kostenlos gestellt, bleiben aber Eigentum des Abfallwirtschaftsbetriebes und gehören zum Grundstück.

Allgemeiner Hinweis: Defekte oder "verschluckte" Biotonnen werden nach Meldung innerhalb von wenigen Werktagen mit gültiger Plakette getauscht oder ersetzt.

Was darf in die gewerbliche Biotonne?

Grundsätzlich können alle kompostierbaren organischen Abfallstoffe in die Biotonne gegeben werden.
In die Biotonne gehören aus dem Betriebsgebäude zum Beispiel:

  • Beeren
  • Blätter, Blumen, Blumentopferde
  • Brotreste
  • Eierschalen, Eierpappe
  • Gemüseabfälle, Gemüseschalen
  • Haare, Federn (kleine Mengen)
  • Holzspäne, Holzasche
  • Kaffeefilter, Kaffeesatz
  • Kleintierstreu (auf Planzenbasis von Pflanzenfressern, Stroh, Heu) 
  • Küchen- und Speiseabfälle (aber keine Abfälle tierischer Herkunft aus Gastronomie, Kantinen)
  • Küchenpapier
  • Mehlprodukte
  • Nussschalen
  • Obstabfälle, Obstschalen
  • Papiertüten
  • Teeblätter, Teebeutel
  • Wellpappe (zerkleinert)
  • Zeitungspapier (einzelne, zerknüllte Blätter)
  • Zimmerpflanzen (ohne Plastiktöpfe)
  • Zitrusfrüchte, Zitrusschalen 

In die Biotonne gehören aus den Grünanlagen unter anderem:

  • Äste
  • Baumnadeln
  • Blätter 
  • Blumen, -erde
  • Fallobst
  • Gemüseabfälle
  • Grasschnitt
  • Heckenschnitt 
  • Heu
  • Holzabfälle (klein unbehandelt), Holzspäne 
  • Laub 
  • Moos
  • Rasenschnitt
  • Rinde, Reisig
  • Sägemehl
  • Stauden
  • Strauchschnitt
  • Stroh
  • Teichpflanzen
  • Wildkräuter ("Unkräuter")
  • Zweige

Was darf auf keinen Fall in die gewerbliche Biotonne?

Alles, was nicht von Natur aus verrottet oder die Kompostierung nachteilig beeinträchtigt, darf unter keinen Umständen in die Biotonne gelangen, zum Beispiel Fremdstoffe wie Glas, Metall, Kunststoffe, Plastiktüten, Verbundstoffe oder schadstoffhaltige Produkte.

Ausgenommen von der Entsorgung über die Biotonne sind auch Küchen- und Speiseabfälle tierischer Herkunft aus Gastronomiebetrieben oder sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (Kantinen).

Mehr Informationen unter dem Punkt „Küchen- und Speiseabfälle tierischer Herkunft“.

Auswahl von Abfällen, die nicht nicht in die gewerbliche Biotonne gehören:

  • Asche
  • Blumendraht
  • Frittierfett (erhärtet in den Restmüll)
  • Flüssige Speisereste (Öl, Suppen)
  • Holz (behandelt) 
  • Hygienepapiere (Taschentücher und mehr)
  • Illustrierte, Glanzbroschüren, Glas, Vogelsand
  • Kadaver
  • Katzenstreu
  • Kehricht
  • Knochen, Gräten
  • kompostierbares Geschirr (aus Zuckerrohr, Holz oder Bambus)
  • Küchen- und Speiseabfälle tierischer Herkunft aus der Gastronomie
  • Leder 
  • Milch- und Safttüten
  • Plastiktüten
  • Staubsaugerbeutel
  • Tierexkremente von fleischfressenden Säugern, Tierkadaver
  • Windeln
  • Zigarettenkippen
  • sonstiger Rest- und Sondermüll 
  • sonstige Wertstoffe 

Aus seuchenhygienischen Gründen sollen laut Erlass des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 20. März 2002 folgende Abfälle nicht über die Biotonne, sondern über die Restmülltonne entsorgt werden:

  • menschliche Exkremente, benutzte Einwegwindeln
  • Exkremente von fleichfressenden Kleinsäugern wie Hunden oder Katzen, auch nicht zusammen mit Einstreu oder Harn-und Kotbindemitteln
  • rohes Fleisch und unbehandelte Knochen (auch nicht von Fischen)

Keine Plastiktüten in die Biotonne

Kunststoffgegenstände aus fossilen Rohstoffen (auf Erdölbasis) wie zum Beispiel Plastiktüten gehören generell nicht in die Biotonne. Der oft aufgedruckte Begriff „umweltfreundlich“ für Polyethylentüten (PE-Tüten) ist hier irreführend. Er bezieht sich ausschließlich auf die Abbauprodukte, die sich zwar grundwasserneutral und umweltschonend verhalten. Doch der extrem lange Abbauprozess macht diese Abfälle für die Kompostierung und die Kompostvermarktung ungeeignet, auch wenn die Tüten für die Vorsammlung von Bioabfällen im Haushalt oder Betrieb als optimal geeignet angepriesen werden.

Auch Biotüten aus biologisch abbaubaren „Kunststoffen", die aus nachwachsenden Rohstoffen wie Stärke (Mais, Kartoffeln), Cellulose oder Polymilchsäure hergestellt werden, können störende Auswirkungen auf angewandte Kompostierungsverfahren haben, da sie zu langsam verrotten und auch noch Anteile fossiler Rohstoffe enthalten können. Dies gilt auch für kompostierbares Essgeschirr aus Zuckerrohr, Bambus oder Holz. Auch wenn sie über das Zertifizierungssymbol DIN 13432 verfügen, ist die Verrottungsdauer zu lang, und die Siebreste gelangen als Störstoff zum Teil in die Verbrennung.

Die "Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V" beurteilt die Biotüten schon lange als Störstoff im Kompost, und das Niedersächsische Umweltministerium empfiehlt, die biologisch abbaubaren Tüten von der Biomüllsammlung auszuschließen.

Tipps zur Handhabung der Biotonne

Hygienische Bedenken gegen die Verwendung von Biotonnen bestehen auch nach Expertenansicht bei einer zweiwöchentlichen Abfuhr nicht. Trotzdem können – besonders in den Sommermonaten durch die wärmeren Temperaturen Probleme bei der Nutzung der Biotonne auftreten, beispielsweise unangenehme Gerüche oder Ungezieferbefall (Madenbefall, Anlockung von Ratten).

In den Wintermonaten dagegen friert der feuchte Tonneninhalt leicht an, was eine vollständige Leerung erschwert oder verhindert. Durch die Beachtung einfacher Tipps lassen sich diese Probleme weitgehend verhindern. Doch aus Erfahrung empfiehlt die Abfallberatung die Entsorgung aller organischen Abfälle aus dem Gastronomiebereich über spezielle Verwerterfirmen.