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Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)

Gefährliche Abfälle stellen aufgrund ihres Schadstoffgehaltes eine besondere Gefährdung für Mensch und Umwelt dar und dürfen nicht über den Restmüll oder die gewerblichen Siedlungsabfälle entsorgt werden. Dazu zählen Problemstoffe, Schadstoffe, Sonderabfälle und sind in der Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung mit einem (*) gekennzeichnet.

Nach der Gewerbeabfallverordnung besteht ein Vermischungsverbot für gefährliche Abfälle.Sie müssen in jedem Fall getrennt von anderen Abfällen gehalten, gelagert und eingesammelt werden und sind dann einer ordnungsgemäßen Beseitigung oder Verwertung zuzuführen.

Mehr als 2 000 Kilogramm pro Jahr gefährliche Abfälle

Abfallerzeuger, bei denen mehr als 2 000 Kilogramm pro Jahr gefährliche Abfälle aus gewerblichen, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen anfallen, die beseitigt werden sollen, sind andienungspflichtig.

Die Andienung hat gegenüber der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) in Hannover zu erfolgen, der die Organisation der Sonderabfallentsorgung in Niedersachsen als hoheitliche Aufgabe übertragen wurde.

Die Andienungspflicht ist vom Verfahren her mit der bundesrechtlich geregelten Nachweispflicht (Nachweisverordnung) verknüpft und seit dem 1. April 2010 sind die Nachweise zwischen den Beteiligten elektronisch zu übermitteln.

Die NGS weist dann eine zugelassene Abfallentsorgungsanlage zu, bei der die Abfälle zu entsorgen sind.

Ausführliche Informationen zur Entsorgung "Gefährlicher Abfälle" sowie zum Andienungs- und Nachweisverfahren erteilt die

NGS Niedersächsische Gesellschaft
für Endlagerung von Sonderabfällen mbH
Alexanderstraße 415
30159 Hannover
Telefon 0511 3608-0
Telefax 0511 3609-110

www.ngsmbh.de 

Weniger als 2 000 Kilogramm pro Jahr gefährliche Abfälle

Nicht andienungspflichtig sind Abfallerzeuger, bei denen Sonderabfallkleinmengen (weniger als 2 000 Kilogramm pro Jahr Gesamtmenge) anfallen.Da aber auch von diesen Kleinmengen aus gewerblichen, landwirtschaftlichen, freiberuflichen und sonstigen Unternehmungen sowie öffentlichen Einrichtungen wie Schulen ein großes Gefährdungspotenzial ausgeht, regeln zahlreiche Rechtsvorschriften auch deren geordnete Entsorgung. Nach der Abfallsatzung des Landkreises Ammerland können diese Kleinmengen dem Landkreis überlassen und zur Entsorgung angemeldet werden. Sie können aber auch direkt an geeignete und behördlich zugelassene Entsorgungsunternehmen abgegeben werden.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb hält spezielle Anforderungsbögen vor, auf dem die gefährlichen Abfälle, die entsorgt werden müssen, eingetragen werden. Der ausgefüllte Anforderungsbogen muss an den Abfallwirtschaftsbetrieb zurückgeschickt werden. Dieser leitet die Unterlagen nach Prüfung an das beauftragte Entsorgungsunternehmen weiter, welches dem Betrieb den genauen Abholtermin schriftlich mitteilt.

Die Kosten der Sonderabfallentsorgung werden direkt von der Entsorgungsfirma in Rechnung gestellt, wobei sich die Beseitigungskosten nach den landesweit gültigen Gebühren der NGS richten. Darüber hinaus wird von der Entsorgungsfirma noch eine Transportkostenpauschale berechnet.

Übernahmescheine sind als Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung vom Abfallerzeuger aufzubewahren.

Schadstoffhaltige betriebliche Abfälle, wie Farb- und Lackreste, Lösemittel, Säuren, schwermetallhaltige Abfälle, ölhaltige Abfälle und vieles mehr, können nicht bei der "Mobilen Problemstoffsammlung" oder den vom Landkreis Ammerland eingerichteten Problemstoffsammelstellen beim Handel und Gewerbe abgegeben werden.

Wo bekomme ich eine Erzeugernummer?

Die Erzeugernummer dient der Kennzeichnung von Abfallerzeugern gefährlicher Abfälle im Rahmen der abfallrechtlichen Nachweisführung und ist zwingend erforderlich, wenn mehr als 2000 kg gefährliche Abfälle im Jahr anfallen.

Sie beinhaltet Informationen über den Standort des abfallerzeugenden Unternehmens und wird vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim vergeben.

Das Formular für die Beantragung einer Erzeugernummer erhalten Sie über folgende Adresse:

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (GAA Hildesheim)
Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim

Telefon 05121-1630
Fax         05121-163-339

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Anlieferung zur Deponie Mansie

Bei der Anlieferung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle zur Deponie Mansie werden die Gebühren je nach Abfallstoff (Schlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung) ebenfalls nach dem Gebührenkatalog der NGS berechnet.

Übernahmescheine sind als Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung vom Abfallerzeuger aufzubewahren.

Auskunft erteilt die Deponie Mansie.

Was gilt es im Umgang mit gefährlichen Stoffen zu beachten?

Grundsätzlich sollten beim Umgang mit gefährlichen Stoffen folgende Hinweise immer beachtet werden:

  • Die Abfälle sind immer in den gut verschlossenen Originalgebinden aufzubewahren.
  • Die Behältnisse sind gegebenenfalls zu beschriften.
  • Verschiedene gefährliche Substanzen dürfen nie vermischt werden.
  • Schadstoffhaltige Abfälle sind grundsätzlich getrennt und sicher von übrigen Abfällen zu halten.
  • Gefährliche Abfälle müssen vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt aufbewahrt werden.