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Kreiselternrat

Die Schulen im Landkreis Ammerland lassen von den Eltern aller Klassen jeweils Vertreter für den Schulelternrat wählen. Aus deren Mitte bildet sich in einer Kreiselternratswahl alle zwei Jahre ein Kreiselternrat. Darin werden alle Schulformen durch eine gesetzlich festgelegte Anzahl von Mitgliedern repräsentiert. Für die Grund- und Oberschulen ist vorher eine Delegiertenwahl durchzuführen.

Die Aufgaben des Kreiselternrates ergeben sich aus § 99 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). Demnach berät der Kreiselternrat über alle Dinge, die für die Schulen ihres Gebietes von besonderer Bedeutung sind. Dazu gehören Unterrichtsversorgung und Ausstattung von Schulen, Schulentwicklungsplanung und Schülerbeförderung, aber auch die Unterstützung der Schulelternräte, Fortbildung und Information von Elternvertretern.

Zudem wird ein stimmberechtigtes Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für den Schulausschuss des Landkreises Ammerland vorgeschlagen. Dieses ist immer ein Elternvertreter der Berufsbildenden Schulen Ammerland, da diese die einzige Schule in Trägerschaft des Landkreises Ammerland ist.

Der Vorstand des Kreiselternrates besteht aus einem Vorsitz, einem stellvertretenden Vorsitz sowie drei Beisitzern. Der Kreiselternrat trifft sich je nach Bedarf.

Der Landkreis stellt dem Kreiselternrat die erforderlichen Einrichtungen (Sitzungsraum) und den notwendigen Geschäftsbedarf (z. B. Versand von Einladungen) zur Verfügung.

Der Vorstand des Kreiselternrates in der Wahlperiode 2022 – 2024 ist aktuell wie folgt besetzt:

Vorsitzender: Marco Durka

Stellvertretende Vorsitzende: Robin Jacobs

Beisitzerin: Tanja Oltmanns

Beisitzerin: Sven Betten

Beisitzerin: Sven Recker

Für Anfragen, Wünsche und Anregungen an den Kreiselternrat wenden Sie sich bitte an das Schul- und Kulturamt des Landkreises Ammerland. Ihr Anliegen wird von dort an den Kreiselternrat weitergeleitet.