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Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99036008007003

Die Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
 

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
  • Kaufvertrag/Rechnung
  • Fahrzeugpapiere bzw. ausländische Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II
    • bei den Ländern Dänemark, Finnland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Schweden besteht die Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen.
  • Certificate of Conformity – COC (EG-Typgenehmigung) oder Datenbestätigung der Herstellerfirma
    • Das COC gibt es nur bei Fahrzeugen neueren Baujahres.
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
    • entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
  • noch vorhandene ausländische Kennzeichenschilder

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
  • deren Ausweise

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde. 

Rechtsgrundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (-StVZO-)

Was sollte ich noch wissen?

Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
 
 Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

Formulare

Team Zulassung

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Frau A. Albrecht

04488 56-1141
04488 56-1179
E-Mail
Raum: 114


Frau R. Bartsch

04488 56-1160
04488 56-1179
E-Mail
Raum: 116


Herr H. Boekhoff

04488 56-1140
04488 56-1179
E-Mail
Raum: 114


Frau K. Dreesmann

04488 56-1170
04488 56-1179
E-Mail
Raum: 117


Frau R. Fink

04488 56-1031
04488 56-1179
E-Mail
Raum: 103


Frau I. Hilljegerdes

04488 56-1151
04488 56-1179
E-Mail
Raum: 115


Frau M. Hots

04488 56-1041
04488 56-1179
E-Mail
Raum: 104


Frau D. Lüers

04488 56-1161
04488 56-1179
E-Mail
Raum: 116


Frau S. Schieritz

04488 56-1040
04488 56-1179
E-Mail
Raum: 104


Frau M. Wester

04488 56-1150
04488 56-1179
E-Mail
Raum: 115


Frau B. Wittje

04488 56-1150
04488 56-1179
E-Mail
Raum: 115