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Besondere Wohnformen/ Wohngruppen

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form von Leistungen für behinderte Menschen in  Wohneinrichtungen (Besondere Wohnformen, Wohngruppen, Internate, Sprachheilzentren)

Formulare

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe in Form von Eingliederungshilfe ist vor Aufnahme in die Einrichtung zu stellen. Eine rückwirkende Kostenübernahme ist nicht möglich.

Rechtsgrundlage

§§ 17, 26, 33, 41, 56 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX)