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Alleiniges Sorgerecht - Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Wenn keine Sorgeerklärungen abgegeben werden und die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu. Die Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Auskunft über Alleinsorge) können Sie sich ausdrucken und diese ausgefüllt und unterschrieben nebst der erforderlichen Kopien beim Landkreis Ammerland, Jugendamt, per FAX oder per E-Mail einreichen.

Die Auskunft über Alleinsorge hat allerdings keine Aussagefähigkeit, wenn sich aus gerichtlichen Entscheidungen sorgerechtliche Konsequenzen ergeben.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an eine/n der zuständigen Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterinnen in der Beistandschaft.

Soweit ein Kind im Ausland geboren wurde, stellt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Auskunft über Alleinsorge) aus. Dazu wenden Sie sich bitte an die 

Stadtverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin
E-Mail: nationales.sorgeregister@senbjf.berlin.de
  

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung (gegebenenfalls)
  • Personalausweis beziehungsweise sonstige Ausweispapiere 

Rechtsgrundlage