Amtsärztlicher Dienst
Der Amtsärztliche Dienst, führt Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens und erstellt Gutachten und Zeugnisse aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
- Amtsärztin / Amtsarzt
- Anzeige des Betriebes/der Stilllegung einer Anlage zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen
- Aids und sexuell übertragbaren Infektionen Beratung
- Belehrung nach Infektionsschutzgesetz Bescheinigung
- Bescheinigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen (Beglaubigung)
- Gesundheitliche Beratung für Prostituierte