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Beratung für Menschen mit Behinderungen

Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) unterstützt und betreut Behinderte und chronisch Kranke. Ein erster persönlicher Kontakt beginnt meist mit einem Telefonat. Wenn Sie es wünschen, kann die Beratung auch in einem persönlichen Gespräch im Gesundheitsamt oder bei einem Hausbesuch erfolgen.

Die Beratung umfasst allgemeine Informationen sowie Hilfen bei Antragstellung auf finanzielle Leistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt, in besonderen Lebenslagen, Anträge auf Blindengeld, Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz) sowie die Mitwirkung und Hilfe bei der Organisation von Hilfeleistungen nach den gesetzlichen Vorgaben des SGB XII.

Bei Auftragsangelegenheiten im Rahmen von Eingliederungshilfe (Stellungnahme gegenüber dem Kostenträger) wird kooperierend mit dem Amtsärztlichen beziehungsweise Kinder- und Jugendärztlichen Dienst gearbeitet.

Wer kann die Hilfen in Anspruch nehmen?

Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.