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03.04.2020

Coronavirus – Osterfeuer finden später statt

Die untere Abfallbehörde weist nochmals darauf hin, dass nach den geltenden Vorgaben zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich aufgrund der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung die Durchführung von Brauchtumsfeuern am Osterwochenende nicht zugelassen ist.

Vom zuständigen Landesministerium wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die geplanten Osterfeuer zur Brauchtumspflege nach der Corona-Krise, sobald die aktuellen Beschränkungen nicht mehr greifen, abgebrannt werden können. „Mit der vom Land Niedersachsen eingeräumten Verschiebung der Osterfeuer können wir sehr gut leben, da insbesondere den Veranstaltern großer Osterfeuer nunmehr Lösungen angeboten werden können“, zeigt sich Michael Hauschke, der Leiter der unteren Abfallbehörde, zufrieden und warnt davor, das Verbot zu übertreten: „Für Unverbesserliche sieht der Gesetzgeber bei derartigen Verstößen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor, und das hätte dann möglicherweise auch strafrechtliche Konsequenzen.“

„Sofern auf das verschobene Abbrennen der Osterfeuer nicht gewartet werden kann, kann das Ast- und Strauchwerk aber jederzeit geschreddert oder nach Wiedereröffnung der Deponie Mansie und der Recyclinghöfe dort angeliefert werden“, ergänzt Hauschke.