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Eingliederungshilfe ambulant (betreutes/unterstütztes Wohnen, indiv. päd. Unterstützung, Autismustherapie)

Leistungen der Ambulanten Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, zum Beispiel Betreutes oder Unterstütztes Wohnen, individuelle pädagogische Unterstützung, Autismustherapie, Hilfsmittel oder Schulintegration.

Formulare

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe in Form von Eingliederungshilfe ist vor Aufnahme in die Einrichtung zu stellen. Eine rückwirkende Kostenübernahme ist nicht möglich.

Rechtsgrundlage

§§ 17, 26, 33, 41, 56 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX)