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Naturschutzgebiet: Festsetzung

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99090005129000

Das Naturschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes.

Als Naturschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt sowie derer Lebensräume oder Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind. Naturschutzgebiete können auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind.

Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung festgesetzt. In dieser Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes wird in einer zugehörigen Karte dargestellt.

Aktuell sind im Landkreis Ammerland 19 Gebiete als Naturschutzgebiete gesichert.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Naturschutzgebiete dürfen in der Regel nur auf den Wegen betreten werden. Wenn es aber der Schutzzweck zulässt, können davon Ausnahmen zugelassen werden.

Naturschutzgebiete im Landkreis Ammerland

Übersichtskarte der Naturschutzgebiete im Bürgerportal

  • NSG WE 75, Bad Zwischenahn, ca. 24,0000 ha
    Stamers Hop
  • NSG WE 80, Apen, ca. 34,5700 ha
    Holtgast
  • NSG WE 81, Bad Zwischenahn, ca. 1,9760 ha
    Dreibergen
  • NSG WE 270, Edewecht, ca. 1676,0000 ha, 206,0 ha Anteil im LK Ammerland
    Vehnemoor