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Sachkundenachweis zur Ferkelkastration unter Betäubung mittels Isofluran-Narkose

Ab dem 1. Januar 2021 dürfen unter acht Tage alte männliche Ferkel nur noch unter Betäubung kastriert werden. Für volljährige Landwirtinnen und Landwirte besteht die Möglichkeit, nach Erwerb eines Sachkundenachweises, Ferkel unter Isofluran-Narkose zu kastrieren. Die Voraussetzungen dafür sind in der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) geregelt.

Der Erwerb dieses Sachkundenachweises erfordert zunächst die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang mit theoretischer Prüfung und anschließend eine Praxisphase mit praktischer Prüfung.

Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs mit theoretischer Prüfung und der Praxisphase mit praktischer Prüfung können im Landkreis Ammerland tätige Personen, den Sachkundenachweis beim Landkreis beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt

  • das ausgefüllte Antragsformular auf Erteilung eines Sachkundenachweises
  • Nachweis über die Teilnahme an einem anerkannten Sachkundelehrgang
  • Nachweis über die erfolgreich abgelegte theoretische Prüfung
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Praxisphase zur Übung der praktischen Durchführung der Betäubung von Ferkeln zum Zweck der Kastration unter ständiger Aufsicht und Anleitung eines Tierarztes oder einer Tierärztin
  • Nachweis über die erfolgreich abgelegte praktische Prüfung
  • Nachweis über die erforderliche Zuverlässigkeit/Führungszeugnis
  • Nachweis über den Abschluss eines Ausbildungsberufes oder Studienganges, in dem der Umgang mit Ferkeln gelehrt wird, oder die Ausübung einer mindestens zweijährigen Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Ferkelerzeugung, die den Umgang mit Ferkeln umfasst hat (z. B. Kopie des Gesellenbriefes oder des Studienabschlusses oder originale Bescheinigung des landwirtschaftlichen Betriebs über die Tätigkeit)

Welche Gebühren fallen an?

Gemäß Ziffer XVIII.1 der Anlage zur Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) werden Gebühren nach Zeitaufwand mindestens jedoch 10 Euro erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn ein gültiger Sachkundenachweis vorliegt.

Rechtsgrundlagen