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Elterngeld

Ziel des Elterngeldes ist es, erwerbstätigen Eltern nach der Geburt des Kindes einen Teil des ausfallenden Erwerbseinkommens zu ersetzen. In der Regel sind das 67 Prozent des durchschnittlich anzusetzenden maßgeblichen Nettoeinkommens bis zu maximal 1.800 Euro. Für alle anderen anspruchsberechtigten Eltern besteht ein Mindestanspruch auf 300 Euro.