Vormundschaften und Pflegschaften
Kinder ohne Eltern, von noch minderjährigen Eltern oder deren Eltern die elterliche Sorge nicht oder nicht vollständig wahrnehmen können, benötigen einen Vormund, der sich um sämtliche Angelegenheiten des Mündels kümmert, oder eine Pflegschaft durch Paare oder einzelne Personen, die einen abgegrenzten Teil der Verantwortung übernehmen, gegebenenfalls auch beides.