Allgemeiner Sozialer Dienst für Minderjährige und junge Volljährige
Der Allgemeine Sozialdienst ist die Anlaufstelle für alle Fragen der Jugendhilfe. Die Aufgaben der dort tätigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind komplex und reichen von der kurzen Beratung bis hin zu konkreten Hilfestellungen im erzieherischen Kontext, soweit Kinder und Jugendliche betroffen sind.
- Allgemeiner Sozialdienst
- Hilfen zur Erziehung
- Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern
- Hilfe für junge Volljährige
- Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Pflegekinderdienst
- Adoptionsvermittlungsstelle
- Einsicht in die Adoptionsakte erhalten
- Erklärung der Adoptionsbewerber, dass sie bereit sind, das ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren.
- Widerruf der Einwilligung in die Adoption durch Kinder über 14 Jahre
- Die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen
- Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes
- Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung in einem Kinderheim oder sonstig betreuter Wohnform beantragen
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen