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Sprachmittlung

Aktuelle Informationen zum Coronavirus im Ammerland finden Sie auf unserem INFOPORTAL. Dort finden Sie auch eine Zusammenstellung mit mehrsprachigen Informationen.

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Die Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe hat 2015 den Aufbau eines ehrenamtlichen Sprachmittlungsangebots ins Leben gerufen. Das Sprachmittlungsteam wird von der Kreisvolkshochschule Ammerland gGmbH koordiniert und gezielt qualifiziert.

Die ehrenamtliche Übersetzungshilfe ersetzt nicht die Tätigkeit von vereidigten Dolmetschern. Bei der Ausübung des Ehrenamts besteht Haftungsausschluss. Ein Rechtsanspruch besteht ebenfalls nicht.

Das Angebot richtet sich an Zugewanderte im Landkreis Ammerland ohne oder mit sehr geringen Deutschkenntnissen.

In den nachfolgenden Bereichen kann die Übersetzungshilfe kostenfrei in Anspruch genommen werden:

  • bei Behörden, Schulen und Kindertagesstätten
  • in medizinischen Einrichtungen und Arztpraxen
  • im Jobcenter und bei der Agentur für Arbeit
  • in Beratungsstellen

Zur Beantragung des Einsatzes wählen Sie bitte dieTelofonnummer unter Kontakt.

Zusätzlich stellen wir Ihnen das Infoblatt zur Sprachmittlung in folgenden Sprachen zur Verfügung: Deutsch, Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurdisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Beantragung spätestens zwei Tage vor Inanspruchnahme.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung der ehrenamtlichen Migrationsarbeit im Landkreis Ammerland, in Kraft seit 01.07.2015

Informationen rund um die Sprachmittlung

Sie sind daran interessiert, ehrenamtlich für unsere Sprachmittlung tätig zu werden? Dann nehmen Sie Kontakt zur Kreisvolkshochschule Ammerland, Herrn Ritterhoff, unter Telefon 04488 56-5165 oder per E-Mail auf.

Regelmäßige Teamtreffen werden durch die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern des Landkreises professionell begleitet. Nachdem Sie von der KVHS als Sprachmittlerin beziehungsweise Sprachmittler anerkannt worden sind, können Sie an diesen Treffen teilnehmen. Die Einladungen dazu erhalten Sie von der KVHS.