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Pflegeeinrichtungen/Pflegesatzangelegenheiten

Hierzu gehört die Förderung ambulanter Pflegeeinrichtungen im Sinne des Elften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XI) nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz (NPflegeG).


Gefördert werden Investitionsmaßnahmen der ambulanten Pflegeeinrichtungen. Sie erhalten eine pauschale Förderung.Daneben werden mit den vollstationären Pflegeeinrichtungen im Bereich des Landkreises bei Bedarf Verhandlungen über die Pflegesätze geführt.