Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung
Die Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung kontrolliert die Einhaltung der rechtlichen Anforderung an das gewerbsmäßige Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln tierischer und pflanzlicher Herkunft über kosmetische Mittel bis hin zu Bedarfsgegenständen sowie Wasch- und Reinigungsmitteln oder Tabakerzeugnissen. Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdung sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen, werden in Betrieben aller Produktionsstufen von der Milcherzeugung über Gastronomie und Supermärkte bis hin zu Kühlhäusern regelmäßige Kontrollen und Probenahmen durchgeführt. Darüber hinaus fallen auch die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, die Abfertigung von Lebensmittelexporten sowie die Trichinenuntersuchung bei Wild in den Aufgabenbereich der Lebensmittelüberwachung.
- Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung
- Verbraucherbeschwerde
- Ausstellen von Genusstauglichkeitsbescheinigungen
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Trichinenuntersuchung
- Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in oder auf Lebensmitteln: Übermittlung
- Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
- Lebensmittelbedarfsgegenstände-Unternehmen registrieren lassen
- Verbraucherinformationsgesetz
- Rückstandsüberwachung bei tierischen Lebensmitteln