Tierschutz
Hauptaufgabe im Bereich des Tierschutzes ist die Überprüfung von Tierhaltungen jeglicher Art (zum Beispiel landwirtschaftliche Nutztierhaltungen, Heimtierhaltungen, Tiergehege, zoologische Handlungen) nach tierschutzrechtlichen und tierschutzfachlichen Kriterien, aber auch die Kontrolle von Tiertransporten und Schlachtbetrieben. Eine weitere Aufgabe im Tierschutzbereich ist die Mitwirkung bei bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Des Weiteren stehen nach dem Tierschutzrecht bestimmte gewerbliche Tierhaltungen und -betreuungen unter Erlaubnisvorbehalt und müssen daher vor Aufnahme genehmigt werden.
- Überprüfung von Tierhaltungen
- Halten von Tieren in einem Tierheim, Online-Dienst
- Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem Zoo, Online-Dienst
- Verbringen, Einführen, Vermittlung von Tieren, die ins Inland verbracht/eingeführt wurden gegen ein Entgelt, Online-Dienst
- Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken, Online-Dienst
- Veranstaltung von Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden, Online-Dienst
- Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren, Online-Dienst
- Gewerbsmäßige Tierhaltung Erlaubnis, Online-Dienst
- Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung für Hunde, Online-Dienst
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung, Online-Dienst
- Anzeige der gewerbsmäßigen Haltung von Gehegewild
- Tierschutz beim Transport
- Vorschriften für Tiertransporte - Zulassung von Betrieben und Befähigungsnachweis
- Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung
- Antrag auf Zulassung von Straßentransportmitteln für Beförderungen von Tieren
- Tierschutz bei der Schlachtung
- Sachkundenachweis für berufliche Tätigkeit bei Schlachtung und Betäubung von Tieren
- Hausschlachtung
- Sachkundenachweis zur Ferkelkastration unter Betäubung mittels Isofluran-Narkose