Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung
Schwerpunkte der Tierseuchenbekämpfung sind Vorbeugungsmaßnahmen gegen die Einschleppung übertragbarer Tierkrankheiten und Durchführung und Organisation von effektiven Bekämpfungsmaßnahmen bei Ausbruch einer Tierseuche. Ziel ist es, eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit auszuschließen und die Weiterverbreitung von Tierkrankheiten zu verhindern. Alle Nutztierbestände – auch Hobbyhaltungen – unterliegen einer Registrierungspflicht und werden auch hinsichtlich der Einhaltung von Untersuchungsfristen, Biosicherheitsmaßnahmen und Impfungen regelmäßig überprüft. Darüber hinaus unterliegen Tätigkeiten wie die Unterhaltung von Viehhandelsunternehmen, Viehtransportunternehmen oder entsprechenden Sammelstellen einer Zulassungspflicht nach dem Tierseuchenrecht.
- Anzeige- und Meldepflicht bei Tierseuchen
- Tierseuchenbekämpfung
- Registrierung von Nutztierhaltungen
- Anzeige und Zulassung von Betrieben nach der Viehverkehrsverordnung
- Ausstellen von Tiergesundheitsbescheinigungen
- Tierveranstaltung-Genehmigung
- Beihilfen für Tierverluste aufgrund von Tierseuchen beantragen
- Entschädigung von Tierverlusten und Übernahme von Tötungskosten nach Tierseuchenausbrüchen beantragen
- Vogelgrippe
- Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere
- Zulassung von Brütereien, Zucht- und Nutzgeflügelhaltungen für den Handel mit anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen
- Private Auslandsreisen mit Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen)