Aufgaben nach dem Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG)
Nach dem Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) dürfen Hunde nur so gehalten werden, dass von diesen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Seit 2011 müssen die Halter aller in Niedersachsen gehaltenen Hunde im Besitz der erforderlichen Sachkunde sein, alle Hunde müssen im Niedersächsischen Hunderegister eingetragen werden und für alle Hunde müssen Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden. Das Halten von als gefährlich eingestuften Hunden steht unter Erlaubnisvorbehalt.