Konditionalität
Unter „Konditionalität“ werden alle Regelungen zusammengefasst, die der Landwirt einzuhalten hat, um Direktzahlungen zu erhalten. Die Gewährung von Agrarzahlungen ist gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 unter anderem an die Einhaltung der Vorschriften im Bereich der Tiergesundheit, des Tierschutzes und der Lebensmittelsicherheit geknüpft. Werden in den systematischen, aber auch anlassbezogenen Kontrollen Verstöße festgestellt, können diese je nach Schwere zu einer Kürzung der Direktzahlung führen. Die erweiterte Konditionalität löst in der GAP Förderperiode 2023 bis 2027 das bisher bekannte System des Cross Compliance ab.