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Tierschutz

Hauptaufgabe im Bereich des Tierschutzes ist die Überprüfung von Tierhaltungen jeglicher Art (zum Beispiel landwirtschaftliche Nutztierhaltungen, Heimtierhaltungen, Tiergehege, zoologische Handlungen) nach tierschutzrechtlichen und tierschutzfachlichen Kriterien, aber auch die Kontrolle von Tiertransporten und Schlachtbetrieben. Eine weitere Aufgabe im Tierschutzbereich ist die Mitwirkung bei bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Des Weiteren stehen nach dem Tierschutzrecht bestimmte gewerbliche Tierhaltungen und -betreuungen unter Erlaubnisvorbehalt und müssen daher vor Aufnahme genehmigt werden.