Tierische Nebenprodukte
Die Verwendung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten (ganze Tierkörper, Teile von Tieren oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs), die vom menschlichen Verzehr ausgeschlossen sind, unterliegen der seuchenhygienischen Überwachung. Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 teilt die einzelnen Materialien je nach seuchenrechtlicher Gefährlichkeit in drei Kategorien ein. Darüber hinaus müssen nach dieser Verordnung Unternehmen und Anlagen, die mit tierischen Nebenprodukten umgehen, von der zuständigen Behörde registriert beziehungsweise zugelassen werden. Hierunter fallen zum Beispiel Biogasanlagen und Hundefutterherstellungsbetriebe, aber auch gewerbliche Transporteure von tierischen Nebenprodukten. Die Zulassung und Registrierung sowie die Überwachung der Vorschriften erfolgen durch den Landkreis Ammerland.