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Erdaufschluss Anzeige für Brunnen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99129025005001
Bohranzeige - Erdaufschluss - Anzeige für Brunnen

Eine Bohrung für z. B einen Brunnen oder Erdwärmesonde kann die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen. Daher muss diese der zuständigen Stelle angezeigt werden.

Weitere Leistungen zum Thema „Bohrungen“:

  • Grundwasserentnahme Erlaubnis
  • Bohrungen nach Lagerstättengesetz
  • Bohrungen nach Bundesberggesetz

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Ammerland. Parallel und zusätzlich hierzu sind Bohrungen über eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als Geologischer Dienst für Niedersachsen bekannt zu geben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Online-Bohranzeige

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Rechtsgrundlage

Unterstützende Institutionen