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Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99107023017003

Ein erhöhtes Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.

Verfahrensablauf

In der Regel wird das erhöhte Wohngeld wieder für zwölf Monate bewilligt. Der Bewilligungszeitraum wird verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von zwölf Monaten verändern.

Voraussetzungen

Das Wohngeld wird auf Antrag neu bewilligt, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum ein erhöhter Anspruch durch eine oder mehrere von folgenden veränderten Bedingungen ergibt:

  • Die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht sich.
  • Die zu berücksichtigende Miete oder Belastung erhöht sich um mehr als 15 Prozent.
  • Das Gesamteinkommen verringert sich um mehr als 15 Prozent.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefüllter Antragsvordruck
  • Nachweise über das verringerte Einkommen
  • Nachweis über die erhöhte Miete oder Belastung
  • Nachweis über sonstige Änderungen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem Ersten des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.

Rechtsgrundlage