Kraftfahrzeug Meldung Verkauf
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, teilen Sie dies unverzüglich der zuständigen Stelle schriftlich mit, welche Ihrem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen zugeteilt hat.
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Name und Anschrift der Käuferin/des Käufers
- Empfangsbestätigung der Käuferin/des Käufers über die Aushändigung folgender Fahrzeugunterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- vor dem 01. Oktober 2005 ausgestellte Abmeldebestätigung
- amtliche/-s Kennzeichen
- Untersuchungsbericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
- eventuell Abnahmebestätigungen über Veränderungen am Fahrzeug
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Den Verkauf eines Fahrzeuges teilen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich schriftlich mit.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Je nach Angebot der zuständigen Stelle steht Ihnen ein Anzeigeformular zum Download zur Verfügung.
- Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug
- Mitteilung über die Veräußerung eines Fahrzeuges
Team Zulassung
Ihre Ansprechpartner
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