Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Seiteninhalt

Menschen mit Behinderungen

"Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie (...) an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern." (UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 1)

Behinderte Menschen und deren Angehörige wissen und erleben täglich, wie schwer es ist, ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben unter Nichtbehinderten zu führen. Diese Nachteile auszugleichen, zu helfen und zu unterstützen, ist eine wichtige kommunalpolitische Aufgabe. Betroffene haben deshalb nicht nur moralisch, sondern auch gesetzlich einen Anspruch auf die volle Teilhabe am Leben mit allen Chancen, Förderungsmöglichkeiten und Hilfsmitteln.

Die entsprechenden Hilfsangebote müssen sich an der individuellen Problematik der betroffenen Menschen orientieren und ihr jeweiliges Lebensalter berücksichtigen.

Behindertenbeirat