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Obdachlosenhilfe

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99107024018000

Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpersonen für die Obdachlosenhilfe im Landkreis Ammerland sind die Sozialämter der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.