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Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben Überprüfung
Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe anmelden möchte, muss durch die zuständige Stelle seine Zuverlässigkeit als Gewerbetreibende/Gewerbetreibender überprüfen lassen.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Führungszeugnis (Beleg-Art O, zur Vorlage bei Behörden)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Personalausweis
- ggf. Handelsregisterauszug
- ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
- ggf. Erlaubnisurkunde
- ggf. Handwerkskarte
- im Vertretungsfall:
- Vertretungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.2.1 an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.