Pflege
Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) richten sich an Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung bei ihren alltäglichen Verrichtungen (zum Beispiel Körperpflege, Ernährung, An- und Auskleiden) Hilfen benötigen und die eigenen Mittel aus Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen von anderen Sozialleistungsträgern und unterhaltspflichtigen Angehörigen nicht ausreichen, um die anfallenden Heimunterbringungskosten zu begleichen.
Weitere Informationen zur Antragsstellung und zum Verfahren können Sie unserer Broschüre Hilfe zur Pflege in Alten- und Pflegeheimen entnehmen. Eine Adressenliste der Pflegeheime und Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis Ammerland und der ambulanten Pflegedienste finden Sie hier.
- Hilfe zur Pflege beantragen, Online-Dienst
- Pflegeeinrichtungen/Pflegesatzangelegenheiten
- Pflege-Servicebüro
- Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen in Form einer Beratung in Anspruch nehmen (Altenhilfe)
- Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der Pflegeversicherung (SGB XI) ggf. aus Mitteln der Sozialhilfe