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Fortschreibung Landschaftsrahmenplan

Der Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Ammerland aus dem Jahr 1995 wird zurzeit fortgeschrieben. Diese Fortschreibung liegt nunmehr als Entwurfsfassung vor.

Gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) ist eine Strategische Umweltprüfung (SUP) für die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Ammerland durchzuführen. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung wurde der vorgesehene Umweltbericht erstellt. Als nächster Schritt der Strategischen Umweltprüfung ist die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.

Diese beginnt am 10. August 2020.

Die notwendigen Unterlagen (Entwurf des Landschaftsrahmenplanes, Umweltbericht und Materialband) liegen für Sie im unteren Bereich dieser Seite abrufbar bereit.

Sie haben die Möglichkeit, bis spätestens zum

9. November 2020

Ihre Stellungnahmen per E-Mail oder schriftlich mitzuteilen.

Sie haben zudem nach telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer 004488 56-2610 die Möglichkeit, im Kreishaus in Westerstede Einsicht in die Unterlagen in Papierform zu nehmen.

Sämtliche Dokumente und Karten liegen in der Zeit vom

10. August 2020 bis 9. Oktober 2020

im Raum 261 des Kreishauses des Landkreises Ammerland in 26655 Westerstede, Ammerlandallee 12, während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus. Die digitalen Daten verbleiben weiterhin auf dieser Seite.

Dabei sind aufgrund der momentanen Corona-Situation die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Der Zutritt erfolgt nur über den Haupteingang. Es ist eine Maske zu tragen und die Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Zentrale sind zu befolgen.

Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass der Landschaftsrahmenplan aufgrund seines gesetzlich vorgeschriebenen gutachterlichen Charakters keine Rechtsverbindlichkeit erlangt und daher auch kein förmliches Abstimmungsverfahren durchläuft. Er hat nicht die Aufgabe, die fachlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit anderen Fachbereichen abzustimmen. Dies ist dem jeweiligen Verfahren vorbehalten, das die Verbindlichkeit eines Vorhabens begründet, insbesondere der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes, der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, den Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren nach den Fachgesetzen und den förmlichen Verfahren (z. B. Unterschutzstellungsverfahren) nach den Naturschutzgesetzen. Im Rahmen dieser Verfahren erfolgt der notwendige Abwägungsprozess zwischen den jeweiligen Nutzungsinteressen und den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege.

Aus dem Landschaftsrahmenplan lassen sich also weder für die Gemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, noch für Grundeigentümer verbindliche Pflichten und Zwänge ableiten.

Textband inklusive Textkarten und Anlagen

Materialband

Materialband mit Daten über Flora und Fauna, die nicht im Gesamtdokument enthalten sind