E-Lastenfahrräder - Neue Richtlinie
Ab dem 1. Oktober 2024 fördert das BAFA über die Richtlinie für die Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) die Anschaffung (den Kauf) von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern.
Nachfolgend finden Sie einen Überblick der Fördereckpunkte:
Antragsberechtigte:
Private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige) sowie Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (bspw. Hochschulen)
Zu beachten: Nicht antragsberechtigt sind im Gegensatz zur Vorgängerrichtlinie Gebietskörperschaften sowie deren Einrichtungen und Vereine.
Fördergegenstand:
Anschaffung (Kauf) von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, die folgende Anforderungen erfüllen:
- unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeiten bieten
- mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad
- ein zulässiges Gesamtgewicht von mind. 170 kg aufweisen
- serienmäßig hergestellt und fabrikneu sind
Förderhöhe:
25 % der Ausgaben für die Anschaffung, jedoch max. 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. ELastenanhänger
Antragstellung:
Anträge können ab dem 01. Oktober 2024 laufend über das Online-Antragsportal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden
Details zu den Förderbedingungen finden Sie in der beigefügten Richtlinie sowie dem Merkblatt.
Weitere Informationen stehen auf der Website des BAFA zur Verfügung (u. a. Liste förderfähiger E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger): www.bafa.de.