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13.08.2024

Natürlicher Klimaschutz in Unternehmen - Aktuelle Online-Seminare

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt im Rahmen des KfW-Umweltprogramms Maßnahmen des „Natürlichen Klimaschutzes in Unternehmen“

Unternehmen können hierüber Tilgungszuschüsse von bis zu 60 % für Maßnahmen zur Stärkung von Klima-, Naturschutz und Biodiversität an ihren Gebäuden und Geländen sowie in Gewerbe- und Industrieparks erhalten.
In diesem Zusammenhang weisen wir Sie auf die Online-Seminare „Unternehmen für Natürlichen Klimaschutz“ des Kompetenzzentrums Natürlicher Klimaschutz (KNK) hin, die sich an (Förder-)Interessierte Unternehmen, Verbände und Fachplaner richten:

04. September 2024 (09:15 bis 12:00 Uhr) – Teil 1: Betriebsgelände und Wohnquartiere naturnah gestalten und fördern lassen (https://www.kompetenzzentrum-nk.de/veranstaltungen/betriebsgelaende-wohnquartiere-240904/)

18. September 2024 (09:30 bis 12:00 Uhr) – Teil 2: Begrünung von Gebäuden und naturnahe Regenwasserversickerung (www.kompetenzzentrum-nk.de/veranstaltungen/begruenung-regenwasserversickerung-240918/).


Natürlicher Klimaschutz in Unternehmen - Eckpunkte

Antragsberechtigte:
Natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln

Fördergegenstand:
Vorhaben zur Stärkung von Klima-, Naturschutz und Biodiversität an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder auf Flächen von Gewerbe- oder Industrieparks:

  • Investitionen (bspw. Biotope, Biodiversitätsfördernde Gestaltung von Grün- und Außenanlagen, Entsiegelung von Flächen, Baumpflanzungen, Begrünung von Gebäuden, Niederschlags- und Wassermanagement)
  • Planung und Umsetzungsbegleitung von investiven Maßnahmen, Aufstellung von Pflegekonzepten und -plänen, Schulung von Personal, fachliche Begleitung und Unterstützung der Anwuchs- und Entwicklungspflege

Förderhöhe:
Tilgungszuschuss i. H. v. max. 40 % bzw. max. 50 % bei mittleren Unternehmen und max. 60 % bei kleinen Unternehmen; max. jedoch 1,5 Mio. Euro (keine Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen zulässig)

Antragstellung / Bedingung:
Beantragung des Zuschusses nur i. V. m. der beihilfefreien Kreditvariante aus dem KfW-Umweltprogramm Laufende Antragstellung bei einem Finanzierungspartner der Wahl (Banken / Sparkassen) vor Beginn des Vorhabens

Nähere Hinweise zum Programm finden Sie unter: www.kfw.de/240.