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27.01.2023

Elektroaltgeräte bis „Toaster-Größe“ richtig entsorgen – Rücknahmepflicht des Einzelhandels

Beschäftigte des Abfallwirtschaftsbetriebes haben im Rahmen von Test-Rückgaben kontrolliert, ob die gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der Rücknahme von Elektroaltgeräten im Lebensmittelhandel eingehalten werden.

Zum Hintergrund: Seit Anfang Juli 2022 sind im Bereich Lebensmittelhandel Läden mit einer Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen, verpflichtet, Elektroaltgeräte bis zu einer bestimmten Größe zurückzunehmen. Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern (beispielsweise Handys, Toaster, Fernbedienungen) müssen in jedem Fall angenommen werden – unabhängig davon, wo sie erworben wurden –, wobei die Höchstabgabemenge auf drei Teile pro Abgabevorgang beschränkt ist. Größere Geräte müssen nur im Austausch beim Kauf eines neuen Geräts der gleichen Art zurückgenommen werden. „Einige Supermärkte nehmen aber auch ohne Weiteres von sich aus größere Geräte zurück“, berichtet Michael Hauschke. „Mit dieser erweiterten und unkomplizierten Rückgabemöglichkeit soll die Sammelmenge kleiner Elektrogeräte deutlich erhöht werden, denn eine Vielzahl derartiger Altgeräte wird immer noch über die Restmülltonne entsorgt“, bedauert Hauschke.

Michael Hauschke, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes, war über das Ergebnis der acht kontrollierten Unternehmen überrascht: „In zwei Filialen eines Einzelhandelsunternehmens wurde weder das Testgerät zurückgenommen noch kam das Personal seiner Informationspflicht nach. Die betreffenden Geschäfte wurden umgehend schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert. Bei den übrigen kontrollierten Filialen in Bad Zwischenahn und Westerstede sind lediglich bei der Informationspflicht Defizite aufgefallen.“ Er weist ausdrücklich darauf hin, dass Elektrogeräte auf keinen Fall über die Mülltonne entsorgt werden dürfen, nicht zuletzt deshalb, weil sie umwelt- und/oder gesundheitsschädigend wirken können. Außerdem besteht durch eine fachgerechte Entsorgung die Möglichkeit, die in den Geräten enthaltenen Wertstoffe wie Aluminium, Eisen, Kobalt, Kupfer, Mangan, Nickel, Silber und Zink zurückzugewinnen.

Weitere Informationen sind im Internet verfügbar oder telefonisch bei der Abfallberaterin Julia Viola zu erhalten.