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01.02.2019

Neue Fälle von Blauzungenkrankheit – Schutzimpfung dringend erforderlich

Vor dem Hintergrund des erneuten Ausbruchs der Blauzungenkrankheit in Süddeutschland empfiehlt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Ammerland die umgehende Impfung sämtlicher Wiederkäuer.

Seit Mitte Dezember 2018 breitet sich die Blauzungenkrankheit erneut in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz sowie im Saarland aus. Bei dieser Erkrankung handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche der Wiederkäuer, die durch Viren verursacht und über Mücken der Gattung Culicoides übertragen wird. Für den Menschen ist die Tierseuche ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

„Wird die Blauzungenkrankheit nachgewiesen, kommt es für nicht gegen das Blauzungenvirus geimpfte Tiere zu sofortigen Einschränkungen beim Transport. Da um jeden Ausbruchsbetrieb aufgrund rechtlicher Vorgaben eine Sperrzone von mindestens 150 Kilometer Radius einzurichten ist, ist zu befürchten, dass sich die Restriktionszonen weiter Richtung Norden ausweiten“, so Thomas Scherbaum, stellvertretender Amtsleiter und Sachgebietsleiter für Tiergesundheit im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. „Die Impfung als Gesundheitsvorsorge schützt wirksam vor einer Infektion mit dem Virus und erspart den Tieren zum Teil schwerste Krankheitsverläufe. Insofern ist es aus fachlicher Sicht zwingend erforderlich, Rinder-, Schaf- und Ziegenbestände zeitnah, vor einem Anstieg der Mückenaktivität, impfen zu lassen.“

Bereits 2017 hat der Landkreis Ammerland auf Grundlage europäischer Rechtsvorgaben eine Allgemeinverfügung (Nr. 4/2017 WST) zur Genehmigung der freiwilligen vorbeugenden Schutzimpfung von Wiederkäuern erlassen. Diese aktuell noch immer gültige Verfügung genehmigt die Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen mit einem zugelassenen oder genehmigten inaktivierten Impfstoff gegen die Serotypen 4 und 8 der Blauzungenkrankheit. Die Impfung darf nur von Tierärzten durchgeführt werden. Wer seinen Bestand gegen den aktuell grassierenden Serotyp 8 des Blauzungen-Virus effektiv schützen lassen möchte, wendet sich an seinen Hoftierarzt. Damit Tiere als geimpft gelten, muss die Impfung innerhalb von sieben Tagen nach der Durchführung im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) dokumentiert werden. Die Kosten der Impfung sind vom Tierhalter zu tragen.

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie auf der Website des Friedrich-Loeffler-Instituts sowie auf der Tierseuchen-Informationsseite des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Für Rückfragen und weitergehende Informationen steht Ihnen Amtstierarzt Thomas Scherbaum unter 04488 56-5410 oder per E-Mail zur Verfügung.