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Eingliederungshilfe - Schulbegleitung, Integrationshelfer

Schulbegleiter oder auch Integrationshelfer unterstützen Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung im schulischen Alltag.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe in Form von Eingliederungshilfe ist vor Aufnahme in die Einrichtung zu stellen. Eine rückwirkende Kostenübernahme ist nicht möglich.

Rechtsgrundlage

§§ 17, 26, 33, 41, 56 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX)