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Grundstücksverkehr: Landkaufverträge bzw. Eigentumswechsel

Wenn per Vertrag der Eigentümer eines landwirtschaftlich nutzbaren Grundstückes wechselt (durch Kauf, Schenkung oder Übertragung), ist für die Änderung im Grundbuch zwingend eine Grundstücksverkehrsgenehmigung erforderlich.

Den Antrag kann der beurkundende Notar auch mit nur einer der Vertragsparteien stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag ist an keine Form gebunden. Beizufügen ist eine Ausfertigung des schuldrechtlichen Vertrages.

Rechtsgrundlage

Grundstücksverkehrsgesetz

Was sollte ich noch wissen?

Die Genehmigungspflicht entfällt beziehungsweise der Antrag wird mit einem Negativattest beschieden, wenn

  • die Fläche kleiner ist als ein Hektar,
  • der Bund oder ein Land als Vertragspartner beteiligt sind,
  • das Grundstück in einem genehmigten Bebauungsplangebiet liegt.