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Heimbetreuung

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99060004000000

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt hilft das Sozialamt bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechperson für die Beschaffung einer Wohnung sind die Sozialämter der jeweiligen Wohnortgemeinde. Bei Fragen zu Beschaffung eines Heimplatzes wenden Sie sich an das Pflege-Servicebüro.