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IED-Inspektion von Tierhaltungsanlagen: Durchführung - von Vor-Ort-Besichtigungen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Die europäische Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen), kurz IED oder IE-Richtlinie (engl. Industrial Emissions Directive) regelt die Genehmigung, den Betrieb und die Stilllegung von Industrieanlagen in der EU.  

Die Richtlinie ist am 06.01.2011 in Kraft getreten und von den Mitgliedsstaaten bis zum 07.01.2013 in nationales Recht umzusetzen. Das Gesetz und die zwei Verordnungen zur Umsetzung der Richtlinie sind am 02.05.2013 in Kraft getreten.

Ziel der IED-Richtlinie ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen.

Die betroffenen Anlagen unterliegen einer besonderen Überwachung und sind  regelmäßig im Rahmen einer Vor-Ort Besichtigung zu überprüfen. Diese hat alle 3 Jahre und für Tierhaltungsanlagen, die den Meldepflichten nach der PRTR-Verordnung unterliegen (PRTR-Anlagen)  (Pollutant Release and Transfer Register = Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) alle 2 Jahre zu erfolgen.

PRTR-pflichtig sind Anlagen, die die maßgeblichen Tierplatzzahlen erreichen und darüber hinaus bestimmte Schadstoffschwellenwerte überschreiten. Für die Tierhaltung ist hierbei vor allem der Ammoniakwert von Bedeutung. Dieser liegt bei 10.000 kg/Jahr.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Genehmigungsantrag und Bescheid
  • Wartungsprotokolle
  • ggf. Messberichte

Es können im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein, die im Vorfeld abzustimmen sind.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an, die von den anlagenbetreibenden Personen zu tragen sind. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Kontrolle wird in der Regel im Hinblick auf das Vorhalten erforderlicher Unterlagen rechtzeitig vor der Überprüfung angekündigt.

Das Inspektionsergebnis ist dem Betreiber spätestens 2 Monate nach dem Termin mitzuteilen und spätestens 4 Monate nach dem Termin der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Fazit des Inspektionsberichts ist von der zuständigen Stelle der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen.

Veröffentlichung Inspektionsberichte

Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Junghennen mit mehr als 40.000 Tierplätzen


Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Mastgeflügel mit mehr als 40.000 Tierplätzen


Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Mastgeflügel mit mehr als 40.000 Tierplätzen


Anlage zum Halten und zur Aufsicht von mehr als 750 Sauen und 4.500 bis weniger als 6.000 Ferkeln


Anlage zum Halten und zur Aufsicht von Mastgeflügel mit mehr als 40.000 Tierplätzen

Rechtsgrundlage