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Katastrophenschutz

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Kreisfeuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.

Was ist Katastrophenschutz?

Der Katastrophenschutz umfasst alle organisatorischen, personellen und sachlichen Maßnahmen, die dazu dienen, bei einer Katastrophe oder Großschadenslage die damit verbundenen Gefahren möglichst umfassend zu bekämpfen und weitere Schäden zu vermeiden. Hierzu gehören die Aufstellung, Ausstattung und Ausbildung von Einheiten und Einrichtungen, die nach Fachdiensten (Brandschutz, Sanität, Betreuung und andere) gegliedert und für den Einsatz ausgestattet und ausgebildet sind.

Zur Führung dieser Fachdienste arbeitet im Kreishaus ein Katastrophenschutzstab, der den Weisungen des Landrates (Hauptverwaltungsbeamter/HVB) untersteht. Dieser Stab-HVB unterstützt die Technische Einsatzleitung (TEL), die am Ort des Schadensereignisses die erforderlichen Maßnahmen veranlasst und Anforderungen an den Stab-HVB richtet.

Um die Einsatzbereitschaft der Katastrophenschutzeinheiten jederzeit gewährleisten zu können, finden regelmäßige Übungen der Einheiten, der TEL sowie des Stab-HVBs statt.

Welche Aufgaben hat der Katastrophenschutz?

Zu den vorbereitenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes gehören insbesondere:

  • Katastrophenschutzpläne sowie Alarm- und Einsatzpläne erstellen und fortschreiben
  • Katastropheneinsatzleitung regeln
  • Aus- und Fortbildung der Katastropheneinsatzleitung
  • Vorhalten der für die Einsatzleitung notwendigen Ausstattung
  • Sicherstellen der raschen Alarmierung der an der Gefahrenabwehr Beteiligten
  • Katastrophenschutzübungen durchführen

Wie erfahre ich von einem Katastrophenalarm?

Sollten Sie über die Medien oder Lautsprecherdurchsagen von einer Katastrophen- oder Großschadenslage erfahren, können Sie davon ausgehen, dass die zuständige Behörde in Kenntnis der Lage bereits Maßnahmen zu Ihrer Sicherheit empfiehlt.

Bitte befolgen Sie die Hinweise der Behörden und informieren Sie auch Ihre Nachbarschaft. Ganz besonders gilt dies für ältere und kranke Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die Katastrophenschutzbehörde wird unverzüglich über die Medien alle wichtigen Mitteilungen bekannt geben.

Halten Sie deshalb Rundfunk- und Fernsehgeräte eingeschaltet und achten Sie auf aktuelle Mitteilungen!

Im Bedarfsfall richtet der Landkreis Ammerland unter der Nummer 04488 56-9000 ein Bürgertelefon ein. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen. Die Schaltung des Bürgertelefons wird Ihnen über die Medien und über unsere Website bekannt gegeben.

Was passiert nach Ausrufung des Katastrophenfalls?

Im Katastrophenfall übernimmt der Landkreis Ammerland die Einsatzleitung. Dies geschieht im Katastrophenschutzstab mit festgelegten Mitgliedern. Er stellt dabei sicher, dass alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Katastrophe aufeinander abgestimmt sind.

Vor Ort organisieren örtliche Einsatzleiter das Geschehen. Die Einsatzleitung kann auch externe Helfer anfordern, um die Katastrophe zu bewältigen, etwa die Bundeswehr und das Technische Hilfswerk (THW).

Gibt es im Katastrophenfall eine Einsatzzentrale?

Den Katastrophenschutzstab des Landkreises Ammerland bildet eine Gruppe von Experten, die im Einsatzfall zusammentritt und den Landrat in seiner Funktion als Hauptverwaltungsbeamten bei der Entscheidungsfindung und deren Umsetzung berät und unterstützt.

Der Stab setzt sich aus Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung, Kräften der Hilfsorganisationen und externen Fachleuten (Fachberatern) zusammen. Diese Fachberater kommen je nach Schadenslage zum Einsatz. Neben den ständigen Fachberatern (Polizei, Feuerwehr, Sanitätsdienst, THW und Bundeswehr) können dies Berater aus den Bereichen Energieversorgung etc. sein.

Vor Ort organisieren örtliche Einsatzleiter das Geschehen.

Wer ruft den Katastrophenfall, den sogenannten K-Fall, aus?

Laut Niedersächsischem Katastrophenschutzgesetz werden "Eintritt und Ende des Katastrophenfalles durch die Hauptverwaltungsbeamtin oder den Hauptverwaltungsbeamten der Katastrophenschutzbehörde festgestellt". Für den Bereich des Landkreises Ammerland ist geregelt, dass die Landrätin – im Verhinderungsfall ihre Vertretung – bei Vorliegen der Voraussetzungen den Katastrophenfall erklärt. Die Katastrophenschutzbehörde teilt die Feststellung unverzüglich der zuständigen Polizeidirektion mit und hält sie über die Lage unterrichtet.

Wie kann ich für den Katastrophenfall vorsorgen?

Persönliche Vorsorgemaßnahmen helfen, die Auswirkungen eines Schadens für uns und unser Umfeld zu mildern.

Unter dem Link finden Sie alle Infos zu allen wichtigen Themen – vom Lebensmittelvorrat bis zum Notgepäck – , um persönlich für den Notfall gerüstet zu sein:

  • Es­sen und Trin­ken be­vor­ra­ten
  • Was­ser­vor­rat für die Hy­gie­ne
  • Das ge­hört in die Haus­apo­the­ke
  • Strom­aus­fall
  • Do­ku­men­ten­si­che­rung
  • Not­ge­päck

Umfassende Informationen zur Vorsorge für den Katastrophenfall finden Sie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Welche Sonderregelungen gelten im Katastrophenfall?

Die Katastrophenschutzbehörde kann zur Katastrophenabwehr  jede Person zur Hilfeleistung verpflichten. Außerdem kann sie Platzverweise und Evakuierungen anordnen.

Besonders wichtig: Auch Grundrechte können im Katastrophenfall eingeschränkt werden. Das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz nennt konkret das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung (§ 34).

Rechtsgrundlage

Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz

Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG)