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Regionalplanung, Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Aufgabe der Landes- und Regionalplanung ist es, die unterschiedlichen Ansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu koordinieren. Raumordnung ist die auf den Raum bezogene zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Gesamtplanung, deren Anliegen die Herstellung und Sicherung gleichwertiger und gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen ist. Ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) ist der Raumordnungsplan für einen Teilraum (z.B. Landkreis) des Landes Niedersachsen. Im RROP wird festgelegt, wie die räumliche Entwicklung im Landkreis aussehen soll. Es enthält Ziele und Grundsätze zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung:

  • von Siedlungs- und Versorgungsstrukturen (z. B. Bündelung von Versorgungseinrichtungen in Zentralen Orten, Vorgaben für Einzelhandelsstandorte zur Nahversorgung),
  • von Freiraumnutzungen und -funktionen (z. B. Erhaltung für die Land- und Forstwirtschaft, für Erholungszwecke oder für ökologisch bedeutsame Funktionen) sowie
  • von technischen Infrastrukturen (z. B. für Verkehr und Energieversorgung).

Die Ziele und Grundsätze werden in Textform oder zeichnerisch in einer Karte (z. B. durch räumliche Abgrenzung von Vorranggebieten oder Vorbehaltsgebieten für bestimmte Nutzungen) festgelegt.

Am 5. Mai 2017 hat der Landkreis Ammerland seine allgemeinen Planungsabsichten zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms bekannt gemacht und damit das Aufstellungsverfahren eingeleitet. Durch die Bekanntmachung der Planungsabsichten verlängert sich die Gültigkeit des RROP für die Dauer der Neuaufstellung.

Neben der Aufstellung, Fortschreibung und Ergänzung des RROP, gehören zu den Aufgaben der Regionalplanung:

  • die raumordnerische Prüfung und Abstimmung von Planungen und Einzelvorhaben,
  • die Mitwirkung an Programmen und Plänen von Fachbehörden.

Mit Blick auf die Ziele des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) zum Erhalt einer guten Versorgung der Ammerländer Bevölkerung mit einem vielfältigen Angebot an Waren und Dienstleistungen des Einzelhandels hat der Landkreis Ammerland ein regionales Einzelhandelskonzept erarbeitet.

Im Jahr 2013 wurde in Zusammenarbeit mit den Ammerländer Gemeinden das Standortkonzept Windenergie 2013 erstellt, das zu einer Steigerung des regenerativ erzeugten Stroms im Ammerland beitragen soll (siehe auch Klimaschutz- und Energiekonzept).

Des Weiteren hat der Landkreis ein Konzept zur ÖPNV-orientierten Siedlungsentwicklung erarbeitet, das den Gemeinden eine zukunftsfähige und auch die Aspekte des ÖPNV würdigende Arbeitsgrundlage liefert.

Seit Juli 2020 ist die Darstellungs- und Download-Plattform Metropolplaner der Metropolregion Nordwest im Internet abrufbar. Hier stehen die Regionalen Raumordnungsprogramme der Landkreise und Flächennutzungspläne der kreisfreien Städte in einem neuen Datenaustauschstandard zum Download zur Verfügung. So können die Planinhalte für die weitere Verarbeitung heruntergeladen werden.



Verfahrensablauf

Wenn die Planungsabsicht besteht, ein Regionales Raumordnungsprogramm neu aufzustellen oder zu ändern, werden Behörden und Öffentlichkeit hierüber vom zuständigen Regionalplanungsträger durch eine öffentliche Bekanntmachung unterrichtet.
Nachdem ein genauer Planentwurf ausgearbeitet wurde, wird dazu eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Der Planentwurf wird mit einer Begründung und einem Umweltbericht öffentlich ausgelegt und im Internet bereitgestellt. Es besteht dann die Gelegenheit zur Stellungnahme. Nähere Einzelheiten zum Beteiligungsverfahren werden vorher öffentlich bekannt gemacht.
Nur bei unwesentlichen Änderungen ohne erhebliche Umweltauswirkungen gibt es ein vereinfachtes Verfahren und eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann entfallen.
Nach Abwägung aller berührten Belange wird das Regionale Raumordnungsprogramm (oder dessen Änderung) als Satzung beschlossen und der oberen Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Die Erteilung der Genehmigung wird vom Regionalplanungsträger öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird bekannt gemacht, wo die Satzung über das Regionale Raumordnungsprogramm (oder die Satzung zu dessen Änderung) und die zugehörigen Unterlagen einsehbar sind.

Das aktuelle Regionale Raumordnungsprogramm kann beim zuständigen Regionalplanungsträger eingesehen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind Fristen für die Abgabe einer Stellungnahme zu beachten. Diese werden jeweils im Rahmen eines Verfahrens zur Aufstellung oder Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms bekannt gegeben.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

18.11.2019