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Vermögensabschöpfung

Zunehmend werden im gewerblichen Güterkraftverkehr Verkehrsverstöße (beispielsweise durch Überladung) begangen, um Gewinne zu steigern und andere Mitbewerber vom Markt zu verdrängen. Fahrzeuge, die regelmäßig überladen werden, versprechen für den Spediteur einen Wettbewerbsvorteil durch Einsparung eines Teils der Fahrten.

Neben dem Wettbewerbsvorteil wird durch Überladung jedoch ebenfalls die Verkehrssicherheit auf den Straßen erheblich gefährdet, da sich unter anderem der Bremsweg entscheidend verlängert.

Verfahrensablauf

Durch die Anordnung nach § 29a Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) kann gegen den Täter einer Ordnungswidrigkeit oder gegen einen Dritten, der aus ihr einen geldwerten Vorteil erlangt hat, das durch die rechtswidrige Handlung Erlangte abgeschöpft werden. Der erlangte geldwerte Vorteil ist nicht nur der erlangte Gewinn jedweder Art, sondern ebenso ersparte Ausgaben oder sonst notwendig gewesene Aufwendungen wirtschaftlicher Art.

Voraussetzungen

Vorliegen einer mit Geldbuße bedrohten Handlung, aus welcher ein geldwerter Vorteil erlangt wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Eingaben beziehungsweise Nachfragen ist grundsätzlich die Angabe des Aktenzeichens erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

3,50 Euro Zustellkosten zusätzlich erfolgter Auslagen (zum Beispiel Wiegekosten)

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Anhörungsfrist zur Vorlage von Unterlagen; in der Regel 14 Tage
  • Einspruchsfrist 14 Tage nach Zustellung
  • Zahlungsfrist 14 Tage nach Rechtskraft

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Das Instrumentarium der „Vermögensabschöpfung“ dient der Verkehrssicherheit auf unseren Straßen ebenso wie der Förderung eines fairen Wettbewerbs auf dem Markt.