Wohnungsbau Förderung von allgemeinem Mietwohnraum
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Als Träger eines Neubaus von Mietwohnungen in Gebieten mit einem kommunalen Wohnraumversorgungskonzept, bei Modernisierungsmaßnahmen beziehungsweise Ausbau- und Umbau sowie Erweiterung (in Fördergebieten) oder Ersatzbaumaßnahmen in Verbindung mit Abrissmaßnahmen können anfänglich zinsfreie Darlehen als Fördermittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bezogen werden.
Voraussetzungen
- Die geförderte Wohnung darf zwanzig oder dreißig Jahre lang nur an Mieterinnen und Mieter vermietet werden, die eine Wohnberechtigungsbescheinigung vorlegen können, die belegt, dass deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen.
- Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
- Das Minimum an Eigenleistung soll 25 Prozent der Gesamtkosten, in Einzelfällen jedoch mindestens 15 Prozent betragen.
- Eine energetischer Modernisierung kann nur bei Mietwohnraum, der bis zum 1. Januar.1995 fertiggestellt worden ist, gefördert werden.
Wer kann eine Förderung erhalten:
Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften.
Was kann gefördert werden:
- Neubau
- Modernisierungsmaßnahmen und der Aus- und Umbau sowie die Erweiterung (in Fördergebieten)
- Ersatzbaumaßnahmen in Verbindung mit Abrissmaßnahmen
- Energetische Modernisierung
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden verschieden Unterlagen benötigt. Antragsteller wenden sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Von der NBank wird ein Bearbeitungsentgelt von ein Prozent des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Vor der Erteilung einer Förderzusage darf noch nicht mit den Bauarbeiten begonnen worden sein.
Rechtsgrundlage
§ 2 Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG)
Anträge / Formulare
Antragsformular und weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder bei der NBank.